Lauer Inventur-Service Dipl.- Volkswirt J. Lauer Nachf. GmbH & Co. KG Gebhardtstraße 41-45 90762 Fürth / Bay.  Tel.: (0911) 74389-230
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Apotheken
Warenwirtschaft
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Ihr kompetenter Partner bei der Apotheken-Inventur.

Wir haben vor über 60 Jahren angefangen, Inventurlösungen für Apotheken zu entwickeln. Heute können wir auf langjährige Erfahrungen und kontinuierliche Weiterentwicklungen zurückgreifen, die einen umfassenden und effizienten Service garantieren.

Zu unserem Serviceangebot gehört unter anderem die Aufnahme durch uns als Full-Service-Inventur oder die Selbstaufnahme durch Ihr Personal mit unseren Geräten.

  • Finanz-Inventuren
  • Übergabe-Inventuren
  • POS-Start-Inventuren
  • Kontroll-Inventuren

Für Ihr Warenwirtschafts-System formatieren wir die Daten Ihrer Start- oder Kontroll-Inventuren nach den Vorgaben Ihres Softwarehauses und stellen diese zur Übernahme in Ihr Computer-System bereit.

Außerdem bewerten und unterteilen wir Ihr Warenlager nach Artikelgängigkeit. Ferner rechnen wir Abschreibebücher aus und erstellen alphabetische Einräumlisten.

Unsere Pharma-Spezialisten unterstützen Sie, schnell und sachkundig.

Speziell ausgebildete Pharma-Fachkräfte garantieren die Qualität unserer Arbeit. Durch profunde Fachkenntnisse, jahrelange Erfahrung und umfassende Artikelkenntnisse erfassen wir Ihre Warenbestände nahezu ohne Störung Ihres Geschäftsbetriebes schnell und sorgfältig. Bei der Auswertung werden Steuer- und Handelsrecht genau beachtet. So sind Sie vor eventuellen Beanstandungen bei einer Betriebsprüfung sicher.

Moderne Ausrüstung für alle Ansprüche, auch bei Selbstaufnahme

Je nach organisatorischer Voraussetzung und Ausstattung der Apotheke stellen wir für die Inventuraufnahme elektronische Erfassungsgeräte für Strichcode und Lochkarte zur Verfügung. Die Auswertung erfolgt über unser eigenes Rechenzentrum mit einer Speicherung von über 700.000 Artikeln mit ca.10 Millionen stichtagsgenauen Preisen.

Unser kostenloser Service für Sie:

Wir unterstützen Sie bzw. Ihren Steuerberater mit unserer Erfahrung und unserem Wissen auch in Spezialfragen zum Thema Warenlager. Auf Wunsch erledigen wir auch die Umrechnung des Inventurwertes auf den Stichtag nach § 241, Abs. 2, HGB.


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Sage mir, was du liest und ich sage dir, was du bist.
(Pierre de La Gorce)
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