Die Inventur im Buchhandel
Vorschriften einer ordnungsgemäßen Inventur:
Eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der
Buchführung bildet die körperliche Aufnahme (Inventur). Der Grundsatz der materiellen
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung erfordert, dass die Lagerbestände bei der
Inventur nach Art und Menge vollständig aufgenommen und einschließlich der
Wertansätze jederzeit nachprüfbar sind. Konkret bedeutet dies für die Inventur:
Belege und sonstige Inventurunterlagen sind durchzunummerieren.
Aufzeichnungen der Inventur sind in einer
lebenden Sprache vorzunehmen.
Die Aufzeichnung darf nicht so verändert werden,
dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.
Es darf nicht radiert oder in anderer Form
gelöscht werden.
Korrekturen während oder nach der Inventur
müssen abgezeichnet werden.
Aufzeichnungen können auch auf Datenträger
geführt werden.
Die Aufbewahrungsfrist aller Inventurunterlagen
beträgt 10 Jahre.
Vorbereitungen, die eine Inventur erleichtern:
Checklisten:
In die Checklisten wird alles eingetragen, was am Aufnahmetag der Inventur
vorhanden sein muss.
Organisationsanweisung:
Um Rückfragen während der Inventur auf ein Minimum zu reduzieren, sollte den
Aufnahmeteams eine Organisationsanweisung ausgehändigt werden. Zeitplan,
Checklisten und Organisationsanweisung werden nur einmal aufgestellt. Nach der
Inventur sollten sie mit den Mitarbeitern durchgesprochen werden und gegebenenfalls
für die nächste Inventur abgeändert werden.
Kennzeichnung der Regale und Fächer:
Alle Regale und Fächer sollten vor der Inventur durchnummeriert werden.
Diese Standortkennzeichnung muss bei der Inventuraufnahme mit angegeben werden.
Inventurlisten:
Vor der Inventur sollten Inventurlisten durchnummeriert werden. Erfolgt die
Ablage in Ordnern, dann sollten die Inventurlisten bereits gelocht sein.
Kommissionsware:
Diese Ware gehört dem Lieferanten und wird bei der Inventur nicht als
Eigenbestand aufgenommen. Die Buchung des Wareneingangs wird meistens erst bei
Abrechnung mit dem Verlag vorgenommen. Um zum Bilanzstichtag
Inventurdifferenzen zu vermeiden, muss der Wert (Einkaufspreis) der bereits
verkauften Ware ermittelt und ein Buchungsbeleg erstellt werden.
Ansichtssendungen an Kunden:
Sie gehören zum Bestand der Buchhandlungen und sind bei der Inventur anhand der
Lieferscheine zu berücksichtigen. Wenn möglich, sollten Ansichtssendungen vor
der Inventur mit dem Kunden geklärt und abgerechnet werden.
Abholfach:
Bereits bezahlte Artikel sind bei der Inventur nicht zu berücksichtigen.
Lieferungen mit Rückgaberecht:
Wenn möglich, sollte vor der Inventur mit dem Verlag abgerechnet werden.
Unterwegs befindliche Ware:
Alle Pakete, die sich am Inventurstichtag im Haus befinden, müssen aufgenommen
werden. Sind diese Pakete noch nicht ausgepackt, kann die Ware auf einem
separaten Blatt als Gesamtsumme je Lieferung aufgenommen werden.
Bestandsaufnahme durch eine Inventur:
Die
Inventuraufnahme umfasst vor allem die Lagerbestände im Sortimentsbuchhandel,
aber auch Hilf- und Betriebsstoffe, sowie Non-Book Artikel:
Inventur der Lagerbestände im
Sortimentsbuchhandel:
Dazu zählen alle Verlagserzeugnisse. Damit sind alle „Waren des Buchhandels und
Erzeugnisse des graphischen Gewerbes“ gemeint: Bücher, Broschüren, Zeitungen,
Zeitschriften, Bilderbücher, Malbücher, Noten etc..
Inventur der Hilfs-und Betriebsstoffe:
Dazu gehören Verpackungsmaterial oder Heizmaterial. Dabei genügt es, wenn sie
mit einem angemessenen Schätzwert erfasst werden.
Inventuraufnahme von Non-Books:
Randsortimente einer
Buchhandlung, wie z.B. Grußkarten, CDs, Geschenkartikel etc. müssen bei der
Inventur ebenfalls erfasst werden. Der Einfachheit halber erfolgt auch hier die
Erfassung mit dem Verkaufswert, um mit der durchschnittlichen
Aufschlagskalkulation den Einstandspreis zu ermitteln. Wertvolle Objekte, etwa
des Kunstgewerbes, werden mit dem Einstandspreis erfasst.
1. Herkömmliche
Inventuraufnahme
Wird die Inventur mittels einer herkömmlichen Aufnahmemethode durchgeführt,
dann muss erfasst werden:
Titel und Verfasser
Menge
Ladenpreis
Gesamtpreis
Anschaffungsjahr
2. Verkürzte Inventurmethode
Es müssen dann lediglich eingegeben werden:
ISBN (Internationale-Standard-Buch-Nummer)
Verlagskürzel und
Titelnummer
Wareneingangsnummer
(bezeichnet die Rechnung, in der der Titel aufgeführt ist)
3. Inventur bei Reihentiteln
Bei Reihentiteln mit gleichem Verlag und identischem Preis kann darauf
verzichtet werden, den einzelnen Titel zu nennen.
4. Inventur bei Kleinschriften
Bei Kleinschriften bis zu einem Verkaufspreis von 2,56 €, ist die Titelangabe
nicht erforderlich.
Aufnahmemethoden
bei der Inventur:
Inventur mit Hilfe von Listen:
Bei dieser Form der Inventuraufnahme werden Titelangaben, Menge und Preis in
Listen eingetragen und mit Datum und Namen des Aufnehmenden versehen.
Inventur mit Hilfe eines Diktiergerätes:
Die Bestandsaufnahme erfolgt über das Diktat des Aufnehmenden in ein
Diktiergerät. Anschließend müssen die Daten vom Tonträger auf Listen oder
andere Datenträger übernommen werden.
Fotografische Inventur:
Bei der fotografischen Aufnahme der Bestände wird auf Nennung von Verfasser und
Titel verzichtet, weil diese Angaben durch das Foto oder den entwickelten Film
belegt sein müssen. Ergänzend müssen dann die zugehörigen Mengen und Preise
(und evtl. Anschaffungsjahr) in Listen eingetragen werden. Die Daten müssen den
Büchern auf den Fotos problemlos zuzuordnen sein. Die Fotografien stellen einen
Teil der Inventurlisten dar und sind mit diesen aufzubewahren.
Inventur durch Scannen von ISBN:
Bei dieser Form der Bestandsaufnahme wird die Inventur mittels eines mobilen
Datenerfassungsgerätes (MDE) oder mit einem Scanner an der Kasse
durchgeführt. Dabei müssen lediglich die ISBN erfasst werden. Diese werden dann
in der Warenwirtschaft weiterverarbeitet. Dabei entstehen die entsprechenden
Inventurlisten und Inventurdifferenzlisten.
Bewertungsmethoden bei der Inventur:
Der
Gesetzgeber verlangt, dass das durch die Inventur ermittelte Vorratsvermögen
stets mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt wird. Der Teilwert ist nach § 6
Abs. 1 Ziff. 2 EstG der Preis, den ein Erwerber
des Unternehmens für das zu bewertende Wirtschaftsgut im Rahmen des
Gesamtkaufpreises ansetzen würde.
Inventur
mit einem einheitlichen Pauschalabschlagssatz (ohne Berücksichtigung der
Anschaffungsjahre):
Ein Pauschalabschlagssatz von 60 % auf den Verkaufspreis
wird i.d.R. nicht
beanstandet.
Es müssen alle Bestände, auch
die im Preis herabgesetzten und die bisher mit 0 Euro bewerteten Bücher,
mit dem Verkaufspreis am Stichtag aufgenommen werden.
Sortimentsbuchhandlungen, die auf die
Bewertung mit einheitlichem Pauschalabschlagssatz übergehen wollen, im
vorangegangenen Jahr aber einen höheren Abschlagssatz hatten, können im Jahr
des Übergangs einen Mittelwert zwischen dem bisherigen und dem einheitlichen
Pauschalabschlagssatz ansetzen.
Inventur
mit nach Anschaffungsjahren gestaffelten Pauschalabschlagssätzen:
Der
Unternehmer kann bei der Inventur die Bestände nach Anschaffungsjahren getrennt
aufnehmen und folgende gestaffelte Abschlagssätze auf den Verkaufspreis
vornehmen:
Einkaufsjahr
Abschlag
Letztes
Geschäftsjahr 50 %
Vorletztes
Geschäftsjahr 70 %
Vorvorletztes
Geschäftsjahr 90 %
Taschenbücher
und taschenbuchähnliche Reihenbücher sowie Kleinschriften mit einem
Verkaufspreis bis zu 2,50 € können bei der Inventur ohne Rücksicht auf das
Anschaffungsjahr mit einem Abschlagssatz bis zu 70 % des Verkaufspreises
bewertet werden.
Inventur durch Einzelbewertung:
Basis
für die Pauschalabschlagssätze und für die Einzelbewertung bilden die um die
Umsatzsteuer gekürzten
Verkaufspreise. Der Gesetzgeber verlangt nicht zwingend die Angaben des
Einkaufsjahres bei der Inventur. Wird bei der Inventur auf das
Anschaffungsjahr verzichtet, so führt das dazu, dass bei der
Lagerbewertung ein einheitlicher
Teilwertabschlag angesetzt werden muss. Aus betriebswirtschaftlichen
Gründen sollte aber die Inventur möglichst genaue Daten liefern. Deshalb ist
es durchaus sinnvoll, dass bei der Inventur das Anschaffungsjahr mit erfasst
wird, wenn es nicht schon in der Warenwirtschaft hinterlegt ist.
Inventur von antiquarischen Gegenständen:
Werke
mit Altertums- oder Liebhaberwert, wie Erstdrucke, Kupferstiche, Holzstiche u.ä. werden stets mit dem
Anschaffungswert oder mit dem niedrigeren Teilwert bewertet (Einzelbewertung).
Modernes Antiquariat: Es wird
genauso bewertet wie preisgebundene Titel. Allerdings wird nicht der frühere
Ladenpreis, sondern der herabgesetzte Richtpreis, der zumeist vom
Großantiquariat vorgegeben ist, angesetzt. Alternativ kann auch der festgesetzte
Verkaufspreis die Basis für die Abschläge bilden.
Bibliophiles Antiquariat: Beim i.d.R. recht wertvollen
bibliophilen Antiquariat wird die Einzelbewertung nach Anschaffungskosten
vorgenommen.
Inventur von Non-Books und Kalender
Grundsätzlich
gelten auch hier die allgemeinen Regeln zur Bewertung des Vorratsvermögens.
Obergrenze sind auch hier die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sind diese
nicht bekannt, so ist auch eine retrograde Ermittlung der Anschaffungskosten,
ausgehend vom Ladenpreis, zulässig. Durch Kürzung des Ladenpreises um die
Umsatzsteuer und um die durchschnittliche Rabattspanne für die jeweiligen
Artikel können die Anschaffungskosten ermittelt werden.
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