Grundlegende Definition
Inventurhandlung ist die Tätigkeit des Messens, Zählens,
Wiegens sowie jede andere der Bestandserfassung dienende Tätigkeit im
kaufmännischen Bereich.
Inventur ist die Gesamtheit aller einzelnen
Inventurhandlungen
Inventurstichtag ist der kalendermäßig definierte Tag, an
dem eine Inventur durchzuführen ist.
Stichtagsinventur ist jede am Inventurstichtag
vorgenommene Inventurhandlung.
Verlegte Inventur ist die Inventur, die bis zu maximal 3 Monate vor oder
2 Monate nach dem Inventurstichtag durchgeführt wird.
Aufgaben der Inventur
Zu Beginn des Handelsgewerbes sowie am Ende jedes
Geschäftsjahres muss der Kaufmann eine Inventur durchführen. Aus den
Ergebnissen dieser ist ein Inventar aufzustellen, das wiederum die
zahlenmäßige Grundlage für die Eröffnungsbilanz, bzw. für das folgende
Geschäftsjahr liefert.
Die Inventur ist somit Grundlage für den Jahresabschluss.
Grundsätze der Inventur
Grundsatz der Vollständigkeit: sämtliche
Vermögensgegenstände/Schulden sind im Inventar zu verzeichnen.
Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit: Gefordert
wird eine nachprüfbare Richtigkeit der Inventur, wobei der Aufwand für die
Feststellung von Mengen und Preisen wirtschaftlich vertretbar sein muss.
Grundsatz der Nachprüfbarkeit und Dokumentation: die
Inventur muss auf eine Art und Weise erstellt sein, dass ein sachverständiger
Dritter den Bilanzansatz überprüfen kann.
Grundsatz der Einzelerfassung: nach § 252, Abs. 3, HGB, müssen
bei der Inventur Vermögensgegenstände und Schulden einzeln erfasst und bewertet
werden
Inventurzeitpunkt:
Die Wahl des Zeitpunktes der Inventurdurchführung ist in §
240, Abs.1 und 2, HGB geregelt. Allgemein hat die Inventur an einem
Inventurstichtag stattzufinden. Abhängig vom Zeitpunkt der Inventuraufnahme
unterscheidet man zwischen Stichtagsinventur, verlegter Inventur und
permanenter Inventur.
Stichtagsinventur
Die Inventur erfolgt zum Inventurstichtag. Die
Inventuraufnahme muss aber nicht exakt am Inventurstichtag vorgenommen werden,
sondern lediglich zeitnah, d.h. innerhalb einer Frist von 10 Tagen vor oder
nach dem Inventurstichtag. Dabei muss sichergestellt sein, dass
Bestandsveränderungen zwischen dem Bilanzstichtag und dem eigentlichen
Aufnahmetag anhand von Belegen und Aufzeichnungen ordnungsgemäß berücksichtigt
werden.
Vorteile einer Stichtagsinventur:
Stichtagsbezogene Gesamtkontrolle
Optimale Kontrolle der Buchführung und der Lagerverwaltung
I.d.R. Betriebsschließung/Produktionsunterbrechung, was die
Durchführung erleichert
Nachteile einer Stichtagsinventur:
Hoher Personalaufwand
Betriebsschließung während der Inventuraufnahme und somit kein
Umsatz / Ertrag
Hoher Zeitdruck und dadurch mehr Fehler
Unflexibilität bzgl. der Aufnahmezeit. Keine Möglichkeit, die
Aufnahme in Zeiten mit niedrigen Beständen zu legen.
Vor-/nachverlegte Inventur
Nach §241 Abs. 3, HGB, kann die jährliche Inventur innerhalb
der letzten drei Monate vor dem Bilanzstichtag oder der ersten zwei Monate nach
dem Stichtag durchgeführt werden. Der dabei festgestellte Bestand muss
wertmäßig auf den Bilanzstichtag fortgeschrieben oder zurückgerechnet werden.
Ausnahme:
Vermögensgegenstände mit hohem Wert, hohem Schwund oder
Vermögensgegenstände, die starken Preisschwankungen unterliegen, sollten
möglichst nahe am Stichtag aufgenommen werden. Dasselbe gilt für
Vermögensgegenstände, für die bestimmte steuerliche Vergünstigungen in Anspruch
genommen werden.
Vorteile einer vor- bzw. nachgelagerten Inventur:
Die Aufnahme kann nach und nach mit sachkundigem Personal
durchgeführt werden.
Die Inventuraufnahme kann sich betrieblichen Besonderheiten anpassen
(niedrige Bestände)
Die Inventur kann auf einen Zeitpunkt innerhalb von 5 Monate verteilt werden.
Die Bestandsfortschreibung ist im Vergleich zur permanenten
Inventur einfacher und sicherer.
Mehr Zeit für Analyse von Inventurdifferenzen (bei vorverlagerter
Inventur)
Nachteile einer vor- bzw. nachgelagerten Inventur:
Wertfortschreibung und –rückrechnung ist zusätzliche Fehlerquelle
Mehr Arbeit durch Abstimmung von Inventur- und Bilanzstichtag.
Permanente Inventur
Aufgrund des §241, Abs.2, HGB, kann das Inventar für den
Bilanzstichtag auch ganz oder teilweise auf Grund einer permanenten Inventur
erstellt werden. Bei Art können die einzelnen
Inventurhandlungen aufs ganze Jahr verteilt stattfinden und ersetzen damit eine
auf einen bestimmten Inventurstichtag abgestellte Aufnahme. Der Zeitpunkt der
Bestandsaufnahme und die Inventurerstellung zum Bilanzstichtag aus der
Lagerbuchführung/Warenwirtschaft fallen somit auseinander.
Für eine permanente Inventur müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein (H 30 EstR):
In den Lagerbüchern bzw. im Computer müssen alle Bestände, sowie
alle Zugänge und Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge eingetragen werden und
belegmäßig nachgewiesen werden.
Mindestens einmal pro Geschäftsjahr muss durch eine körperliche
Inventur geprüft werden, ob das in den Lagerbüchern oder im Computer
(Warenwirtschaft) ausgewiesene Vorratsvermögen mit den tatsächlich vorhandenen
Beständen übereinstimmt.
Über die Inventuraufnahme und das Inventurergebnis sind
Aufzeichnungen anzufertigen. Diese Aufzeichnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt
werden.
Ausnahmen für eine permanente Inventur:
Vermögensgegenstände mit hohem Schwund, hohem Wert oder bei
denen erfahrungsgemäß hohe Mengendifferenzen auftreten, sollten nicht durch
eine permanente Inventur erfasst werden.
Vorteile einer permanenten Inventur:
Der Aufnahmezeitpunkt ist frei wählbar
Aufnahmearbeiten lassen sich auf das gesamte Jahr verteilen
Kein so großer Zeitdruck, dadurch bessere Ergebnisse
Bei der Aufnahme kann qualifizierteres Personal eingesetzt
werden.
Bestandsaufnahme kann bei niedrigen Beständen durchgeführt werden
Betriebliche Prozesse werden nicht so stark gestört
Nachteile einer permanenten Inventur:
Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Lagerbuchführung, bzw.
Warenwirtschaft
Fehler in der Handhabung der Warenwirtschaft schlagen direkt auf
das Inventurergebnis durch
Keine stichtagsbezogene Gesamtkontrolle
Nicht für alle Bestände anwendbar
Eine genaue, eindeutige Abgrenzung der zu erfassenden Bestände
ist oft nicht möglich
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte unter Inventur Kontakt an uns Lauer-Inventurservice.
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