Als professioneller Inventurservice unterstützen wir mit unserem Know-how seit mehr als 75 Jahren Unternehmen erfolgreich bei der Inventuraufnahme. Wir haben für jeden Kunden das passende Serviceangebot.
Unsere Fachbereiche
Unsere Leistungen
Individuelle Lösungen
Stellen Sie sich Ihr individuelles Servicepaket nach Ihren Bedürfnissen zusammen
Sie haben Personal, aber kein technisches Equipment für die Inventur? Ihnen mangelt es an personellen Kapazitäten? – Alles kein Problem. Als Ihr qualifizierter Inventurpartner setzen wir genau da an, wo es Ihnen fehlt und ergänzen Ihre vorhandenen Kapazitäten.
Mietgeräte
Mieten Sie einfach zu bedienende MDE-Geräte für Ihre Inventur
Gerne unterstützen wir Sie Europaweit mit unserer spezialisierten Hard- und Software bei Ihrer Inventur. Durch eine umfangreiche telefonische Schulung und einer Rund-um-die-Uhr erreichbaren Hotline sind Sie niemals auf sich alleine gestellt und können eine effiziente und gut strukturierte Inventur durchführen.
Komplettservice
Unser ausgebildetes Fachpersonal übernimmt Ihre Inventurabwicklung
Durch unseren Komplettservice entlasten Sie Ihr eigenes Personal durch Outsourcen der Inventur an unsere qualifizierten Mitarbeiter. Mit unseren dezentral verteilten Mitarbeitern sind wir breit aufgestellt und können unseren Komplettservice flächendeckend in ganz Deutschland anbieten.
Kaufgeräte
Investieren Sie in hochwertige Barcodescanner
Sie können bei uns auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Barcodescanner erwerben, welche bei Bedarf mit zusätzlichen Software-Module für verschiedene Vorgangsarten wie Wareneingangskontrolle, Preis-Abschriften, Umlagerungen etc. ausgestattet werden können.
Beratung
Lassen Sie sich zu allen inventurrelevanten Themen von uns beraten
Ob telefonisch oder bei einem Vor-Ort Termin – unsere Inventur-Spezialisten stehen Ihnen mit Tipps und Tricks zum Thema Inventur zur Seite. Durch unsere Beratung können Sie Ihre Inventur noch effizienter, kostengünstiger und fehlerfreier durchführen und alle Prozesse rund um die Inventur optimieren.
Grundsätze der Inventur
Auf welcher Grundlage wird eine Inventur bewertet?
Bei der Bewertung einer Inventur gilt der Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht nach §252 Abs.1 Nr.4 HGB. Diese Regel besagt, dass …
- vorhersehbare Risiken und Wertminderungen auch ohne Fremdbeleg als Wertminderung zu berücksichtigen sind.
- Wertmehrungen aller Art nur bei Realisation bewertet werden dürfen, d.h., wenn der jeweilige Gegenstand verkauft worden ist.